Bald Vermieter — oder schon mittendrin?
Verschenken Sie keine Steuern bei der Vermietung. Am besten sprechen wir, noch bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
DATEV Digitale Kanzlei · Antwort in 48 Stunden
Eine Immobilie ist eine stabile Anlage — birgt aber Fallen. Wir begleiten Sie schon vor dem Kauf und laufend bei der Vermietung.
Wir kennen das Steuerrecht bei Mietobjekten und beraten Sie schon vor der Unterschrift des Kaufvertrags — bevor Steuern verschenkt werden.
Wir übernehmen Ihre Steuererklärung und prüfen, ob Sie die Vorsteuer aus den Vermietungskosten geltend machen können.
Die Wahl der Rechtsform und der Finanzierung bestimmt Ihre steuerliche Struktur. Wir ermitteln, was für Sie am besten passt.
Soll die Immobilie später übergeben werden? Wir zeigen Ihnen die besten steuerlichen Strategien für die Übertragung.
Telefonisch, per Mail oder in der Kanzlei — deutschlandweit dank digitaler Zusammenarbeit.
Ob geplanter Kauf, erste Vermietung oder bestehendes Mietobjekt — wir holen Sie genau da ab, wo Sie stehen.
Wir sorgen dafür, dass alle Vorschriften eingehalten und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden — inklusive Vorsteuer.
Am besten ja. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, ohne vorher mit dem Steuerberater zu sprechen, verschenkt oft Steuern. Wir analysieren Ihren Kaufvertrag nach steuerlichen Aspekten — vor der Unterschrift.
Unter bestimmten Umständen ja — vor allem, wenn Sie an Unternehmer vermieten. In der Regel lässt sich die Mehrwertsteuer auf Kosten rund um die Vermietung als Vorsteuer geltend machen. Ob das für Sie passt, klären wir in Ruhe.
Festpreis, vorab abgestimmt — je nach Umfang. Kein Stundenrisiko, keine Überraschung am Jahresende. Die genauen Konditionen besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Innerhalb von 48 Stunden auf Mail und Anruf. Keine versandeten Nachrichten, kein 14-Tage-Funkloch.
Ein kostenfreies Erstgespräch — wir schauen uns Ihre Situation als Vermieter an und zeigen, wo sich Steuern sparen lassen.